Die Umweltprämie erhalten nur natürliche Personen, d.h. Privatpersonen, die das Altfahrzeug zuletzt mindestens ein Jahr auf ihren Namen zugelassen hatten. Das Altfahrzeug muss außerdem vor dem 14. Januar 2000 das erste Mal zugelassen worden sein. Geschäftskunden und Unternehmen können dieses Angebot NICHT wahrnehmen. Um Missbrauch vorzubeugen muss der alte Fahrzeughalter und derjenige, der den Neuwagen zulässt, ein und dieselbe Person sein.
Muss ich einen Neuwagen kaufen?
Nein. Sie können ebenfalls einen Jahreswagen erwerben, der aber nicht länger als ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Händler oder Hersteller zugelassen war. Neuwagen müssen mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
Wie lange gilt die Regelung für die Umweltprämie? Wie lange reicht Sie aus?
Der Kabinettbeschluss besagt, das diese Regelung vom 14.01.2009 bis maximal 31.12.2009 in Kraft bleibt. Sollten jedoch vorher die 2 Millionen Abwrackprämien mit einem Wert von 5 Milliarden Euro aufgebraucht sein kann dies auch früher geschehen.
Darf ich mein Auto sofort wieder verkaufen?
Dazu gibt es keine gesonderte Regelung. Die BAFA ist jedoch bemüht für jeden nur eine Abwrackprämie auszuzahlen.
Das WICHTIGSTE!!! Wo erhalte ich die 2.500 EURO?
Die 2.500 € Prämie werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder den Autohändler ausgezahlt. Der Antragsteller muss der Erwerber des Neufahrzeugs sein, dieser kann dann seinen Autohändler beauftragen. Nach Prüfung aller Unterlagen, was bis zu mehreren Wochen dauern kann, überweist das BAFA das Geld auf ein im Antrag angegebenes Konto.
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