Auto verschrotten und Umweltprämie kassieren. Hier erfahren Sie wie.

Ihr Anspruch auf die Umweltprämie

Wir beschreiben in 12 Szenerarien, ob Sie Anspruch auf die Umweltprämie haben

Szenario 1: Sie haben Ihr Auto bereits 2008 bestellt und es wird aber erst später in 2009 ausgeliefert.
Sie erhalten die Abwrackprämie nur, wenn das Auto nach dem 14.01.2009 bezahlt wurde. Dabei zählt das Datum der Rechnung.

Szenario 2: Sie sind selbständig und haben im September 2008 Ihren zehn Jahre alten Geschäftswagen auf Sie selbst als Privatperson umgewandelt.
Ja, Sie erhalten die Abwrackprämie, jedoch muss laut Bafa-Richtlinie zum Zeitpunkt der Verschrottung das Fahrzeug ein Jahr lang auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein und der Antragsteller zum Zeitpunkt der Verschrottung eine Privatperson sein.

Szenario 3: Sie besitzen ein Auto, dass bereits 10 Jahre auf Sie zugelassen war, der günstigeren Versicherrung wegen vor 3 Monaten aber auf Ihre Frau umgemeldet.
Nein, Sie erhalten keine Prämie, denn das Fahrzeug war kein Jahr auf ein und dieselbe zugelassen.

Szenario 4: Sie sind im Besitz eines Fahrzeugs, dass älter als 9 Jahre ist und welches Sie im Winter immer abmelden.
Nein, Sie erhalten die Prämie nicht, wenn Sie nicht sicherstellen können, dass Ihr Auto auch vor dem 14.01.2009 zugelassen war und dies mindestens für ein Jahr.

Szenario 5: Sie haben Ihr über 9 Jahre altes Fahrzeug vor dem 14.01.2009 abwracken lassen.
Nein, Sie erhalten keine Prämie, denn Stichtag ist der besagte 14. Januar 2009.
 
Szenario 6: Sie sind im Besitz eines Pkw, der die letzten 10 Jahre auf Sie zugelassen war, Sie ihn aber nun wegen Reperaturarbeiten stillgelegt haben.
Für dieses Fahrzeug erhalten Sie ebenfalls keine Prämie, denn es muss mindestens ein Jahr lang durchgängig auf Sie zugelassen gewesen sein.

Szenario 7: Sie haben Ihr Auto mit einem Saisonkennzeichen zugelassen.
Ja, Sie erhalten die Förderung, denn Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten als durchgehend zugelassen.

Szenario 8: Sie möchten als Privatmann Ihr fast neues Fahrzeug veräußern, kann der Käufer die Prämie erhalten?
Nein, die Förderung gilt nur für gewerbliche Händler.

Szenario 9: Sie stellen sich die Frage, ob es für einen Kleinbus nach Bafa Richtlinie eine Förderung gibt.
Kleinbusse fallen unter die Förderung, wenn sie zur Fahrzeugklasse M1 gehören, was bedeutet, dass dieser Kleinbuss maximal 8 Personen transportieren kann. Diesselbe Reglung trifft bei Wohnwagen zu.

Szenatio 10: Sie besitzen zwei über 9 Jahre alte Autos, die länger als 1 Jahr auf Sie zugelassen sind.
Ja, Sie erhalten die Abwrackprämie, jedoch müssen Sie auch 2 neue Autos kaufen. Eine Kombination von 2 Förderungen ist nicht möglich.

Szenario 11: Ihnen ist jemand in Ihr elf Jahre altes Auto gefahren, welches nun nur noch schrottreif ist.
Ja, Sie erhalten die Abwrackprämie in vollem Umfang und zusätzlich noch die Versicherungszahlung.

Szenario 12: Sie fahren einen Oldtimer mit H Kennzeichen.
Nein, für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen erhalten Sie keine Förderung vom Staat.