Ihr altes Fahrzeug muss verschrottet werden, um z.B. die Abwrackprämie zu erhalten. Weiterhin muss das neu gekaufte Fahrzeug ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen sein. Um ihr Auto endgültig abzumelden müssen Sie sich gemäß Altfahrzeugverordnung an anerkannte Annahme- oder Verwertungsbetriebe wenden. Seit dem 1. Januar 2007 sind außerdem sämtliche Automobilhersteller und Importeure dazu verpflichtet alle Altfahrzeuge Ihrer Marken kostenlos vom Letzthalter zurückzunehmen. Sie können sich also auch einfach an der Hersteller Ihres Fahrzeugs wenden um ihr Altfahrzeug loszuwerden. Es gibt auch in vielerorts die Möglichkeit sein Auto komplett kostenlos abholen und verschrotten zu lassen. WICHTIG!!! Lassen Sie sich die Verschrottung sauber dokumentieren! Die Bestätigung der Verschrottung muss bei der Abmeldung vorgelegt werden. Hier eine Liste von Fahrzeugverwertern:
Auto verschrotten
Rückerstattung der Steuer bei Autoverkauf
Häufig wird die Frage gestellt, ob man die jährlich im Voraus bezahlte KFZ-Steuer bei Verkauf des KFZ erstattet bekommt.
Die Steuer wird einem Selbstverständlich erstattet. In der Regel dauert es ungefähr 4 Wochen bis man den Betrag auf sein Konto gutgeschrieben bekommen.
Kauft man sich anschließend sofort ein neues Auto, kann der Betrag auch gleich mit den Steuern, die für das Neufahrzeug anfallen verrechnet werden.
Um das Geld erstattet zu bekommen muss man sogar meist nicht einmal extra etwas dafür tun, sondern es passiert automatisch nach Abmeldung des KFZ.
Das gleiche gilt natürlich auch im Falle eines Unfalls oder bei der Verschrottung des Autos.
Wird die Abwrackprämie knapp?
Laut eines Berichts der Bild Zeitung, der sich auf Zahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beruft soll das Geld nur noch für ca. 300.000 Autos reichen. Die weiterhin hohe Nachfrage nach der Abwrackprämie sei der Grund dafür. Laut eines BAFA Sprechers gehen zurzeit täglich ca. 7000-8000 Neuanträge pro Tag ein. Hält diese Entwicklung weiterhin so an, dann sind die 5 Mrd. Euro, die von der Bundesregierung bereitsgestellt wurden spätestens Mitte September aufgebraucht. [via Spiegel Online]
Ihr Anspruch auf die Umweltprämie
Wir beschreiben in 12 Szenerarien, ob Sie Anspruch auf die Umweltprämie haben
Szenario 1: Sie haben Ihr Auto bereits 2008 bestellt und es wird aber erst später in 2009 ausgeliefert.
Sie erhalten die Abwrackprämie nur, wenn das Auto nach dem 14.01.2009 bezahlt wurde. Dabei zählt das Datum der Rechnung.
Szenario 2: Sie sind selbständig und haben im September 2008 Ihren zehn Jahre alten Geschäftswagen auf Sie selbst als Privatperson umgewandelt.
Ja, Sie erhalten die Abwrackprämie, jedoch muss laut Bafa-Richtlinie zum Zeitpunkt der Verschrottung das Fahrzeug ein Jahr lang auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein und der Antragsteller zum Zeitpunkt der Verschrottung eine Privatperson sein.
Szenario 3: Sie besitzen ein Auto, dass bereits 10 Jahre auf Sie zugelassen war, der günstigeren Versicherrung wegen vor 3 Monaten aber auf Ihre Frau umgemeldet.
Nein, Sie erhalten keine Prämie, denn das Fahrzeug war kein Jahr auf ein und dieselbe zugelassen.
Szenario 4: Sie sind im Besitz eines Fahrzeugs, dass älter als 9 Jahre ist und welches Sie im Winter immer abmelden.
Nein, Sie erhalten die Prämie nicht, wenn Sie nicht sicherstellen können, dass Ihr Auto auch vor dem 14.01.2009 zugelassen war und dies mindestens für ein Jahr.
Szenario 5: Sie haben Ihr über 9 Jahre altes Fahrzeug vor dem 14.01.2009 abwracken lassen.
Nein, Sie erhalten keine Prämie, denn Stichtag ist der besagte 14. Januar 2009.
Szenario 6: Sie sind im Besitz eines Pkw, der die letzten 10 Jahre auf Sie zugelassen war, Sie ihn aber nun wegen Reperaturarbeiten stillgelegt haben.
Für dieses Fahrzeug erhalten Sie ebenfalls keine Prämie, denn es muss mindestens ein Jahr lang durchgängig auf Sie zugelassen gewesen sein.
Szenario 7: Sie haben Ihr Auto mit einem Saisonkennzeichen zugelassen.
Ja, Sie erhalten die Förderung, denn Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten als durchgehend zugelassen.
Szenario 8: Sie möchten als Privatmann Ihr fast neues Fahrzeug veräußern, kann der Käufer die Prämie erhalten?
Nein, die Förderung gilt nur für gewerbliche Händler.
Szenario 9: Sie stellen sich die Frage, ob es für einen Kleinbus nach Bafa Richtlinie eine Förderung gibt.
Kleinbusse fallen unter die Förderung, wenn sie zur Fahrzeugklasse M1 gehören, was bedeutet, dass dieser Kleinbuss maximal 8 Personen transportieren kann. Diesselbe Reglung trifft bei Wohnwagen zu.
Szenatio 10: Sie besitzen zwei über 9 Jahre alte Autos, die länger als 1 Jahr auf Sie zugelassen sind.
Ja, Sie erhalten die Abwrackprämie, jedoch müssen Sie auch 2 neue Autos kaufen. Eine Kombination von 2 Förderungen ist nicht möglich.
Szenario 11: Ihnen ist jemand in Ihr elf Jahre altes Auto gefahren, welches nun nur noch schrottreif ist.
Ja, Sie erhalten die Abwrackprämie in vollem Umfang und zusätzlich noch die Versicherungszahlung.
Szenario 12: Sie fahren einen Oldtimer mit H Kennzeichen.
Nein, für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen erhalten Sie keine Förderung vom Staat.
Abwrackprämie
Die Umweltprämie erhalten nur natürliche Personen, d.h. Privatpersonen, die das Altfahrzeug zuletzt mindestens ein Jahr auf ihren Namen zugelassen hatten. Das Altfahrzeug muss außerdem vor dem 14. Januar 2000 das erste Mal zugelassen worden sein. Geschäftskunden und Unternehmen können dieses Angebot NICHT wahrnehmen. Um Missbrauch vorzubeugen muss der alte Fahrzeughalter und derjenige, der den Neuwagen zulässt, ein und dieselbe Person sein.
Muss ich einen Neuwagen kaufen?
Nein. Sie können ebenfalls einen Jahreswagen erwerben, der aber nicht länger als ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Händler oder Hersteller zugelassen war. Neuwagen müssen mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
Wie lange gilt die Regelung für die Umweltprämie? Wie lange reicht Sie aus?
Der Kabinettbeschluss besagt, das diese Regelung vom 14.01.2009 bis maximal 31.12.2009 in Kraft bleibt. Sollten jedoch vorher die 2 Millionen Abwrackprämien mit einem Wert von 5 Milliarden Euro aufgebraucht sein kann dies auch früher geschehen.
Darf ich mein Auto sofort wieder verkaufen?
Dazu gibt es keine gesonderte Regelung. Die BAFA ist jedoch bemüht für jeden nur eine Abwrackprämie auszuzahlen.
Das WICHTIGSTE!!! Wo erhalte ich die 2.500 EURO?
Die 2.500 € Prämie werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder den Autohändler ausgezahlt. Der Antragsteller muss der Erwerber des Neufahrzeugs sein, dieser kann dann seinen Autohändler beauftragen. Nach Prüfung aller Unterlagen, was bis zu mehreren Wochen dauern kann, überweist das BAFA das Geld auf ein im Antrag angegebenes Konto.
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